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Studierendenparlament

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Urabstimmung

Dieses Jahr findet das erste Mal eine Urabstimmung unter der Bayreuther Studierendenschaft statt. Damit ihr wisst, was genau eine Urabstimmung eigentlich ist und was dort entschieden wird, haben wir die wichtigsten informationen hier für euch zusammengetragen. 

Was ist eine Urabstimmung?

Eine Urabstimmung ist eine Art „studentischer Volksentscheid“ bei dem das Studierendenparlament allen Studierenden eine bestimmte Frage zur Entscheidung vorlegt. 

Worüber wird abgestimmt?

Abgestimmt wird über eine bestimmte Sachfrage, welche vom Studierendenparlament beschlossen wurde. Die möglichen Fragestellungen und Themen müssen sich auf den Aufgabenbereich der Studierendenvertretung beziehen.

Die diesjährige Fragestellung zur Parkraumbewirtschaftung inklusive Begründung findet ihr hier verlinkt. 

Wer darf abstimmen?

Jede*r Studierende kann bei der Urabstimmung seine Stimme abgeben. Allerdings kann die Stimme nur persönlich und nicht per Brief abgegeben werden.

Wo und wann wird abgestimmt?

Die Abstimmung findet gleichzeitig zur Hochschulwahl (dieses Jahr am 22. Juni von 09:00 bis 18:00) statt. Die Stimmabgabe findet in den Wahllokalen statt, in denen auch die Stimme für die Hochschulwahl abgegeben wird.

Welche Wirkung hat die Urabstimmung?

Das Ergebnis der Urabstimmung gilt wie ein StuPa-Beschluss und bindet die Organe der Studierendenvertretung (Studierendenparlament, Sprecher*innenrat und Fachschaftsvertretungen) für die Dauer eines Jahres. Eine Abweichung von der Urabstimmung ist durch die Studierendenvertretung nur möglich, wenn sich die zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. Das Ergebnis der Urabstimmung hat keine rechtliche Bindungswirkung für andere Universitätsgremien wie Hochschulleitung oder Senat.

Wieso Urabstimmung?

Die Urabstimmung hat den Zweck bei bestimmten Themen die Meinung aller Studierenden zu erfragen und so die Arbeit der Studierendenvertretung basisdemokratischer zu gestalten.


Verantwortlich für die Redaktion: Laura Hufnagel

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